ENERGIEAUSWEIS

Verkauf:

Beim Verkauf eines Gebäudes ist der Energieausweis ebenfalls Vertragsbestandteil.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten, benötigen Sie immer den Energieausweis/Energiepass.

Vermietung und Verpachtung:
Der Neumieter bzw. Mietinteressent hat das Recht einen gültigen Energieausweis einzusehen. Der Energieausweis spielt hier eine sehr wichtige Rolle, da die Energiekosten ständig steigen.

Modernisierung:
Wenn Sie die Modernisierung eines Gebäudes beabsichtigen, so benötigen Sie auch dazu den Energieausweis. Hier ist zwingend der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) notwendig. Sofern Sie nicht gleich mit einer umfassenden Energieberatung beginnen wollen, empfehlen wir Ihnen, im Vorfeld den Bedarfsausweis erstellen zu lassen. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über das mögliche Einsparpotential z. B. bei der Heizung. Die Erhebungsdaten des Energieausweises können später in die Energieberatung übernommen werden.

Energieeinsparung:
Auch wenn das Gebäude nur von Ihnen genutzt wird und Sie keine Modernisierung vorhaben, ist der Energieausweis dennoch ein sehr sinnvolles Instrument. Sie erhalten einen Überblick zur aktuellen energetischen Situation und zum möglichen Einsparpotential. Bei sehr vielen Gebäuden ist ein Einsparpotential im Bereich der Energiekosten um 60% und mehr möglich.

Unsere Partner